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Steuern, Gewerbeanmeldung und Co. – Achtung, gefährliches Blogger-Halbwissen! Ich räume heute damit auf!

Es ist wirklich unfassbar, was derzeit wieder für gefährliches Halbwissen auf Instagram verbreitet wird! Wohlmeinend geben „Reitsport-Influencerinnen“ derzeit Tipps für Kooperationen. Natürlich kommt da auch das Thema Gewerbe und Steuern ins Spiel. Was ich da für „Tipps“ und „Wissen“ in den Kommentaren lese… Leute, da rollen sich mir die Fußnägel hoch bis zum Stiefelschaft! Deswegen hier nochmal zum mitlesen und mitschreiben, die RICHTIGEN und WICHTIGEN Infos zum Thema. Wenn schon, denn schon, liebe „Influencerinnen“!

Fotocredit: Unsplash

 

Nicht nur, dass bei diesen Postings ans Tageslicht kommt, wie kooperationsgeil manche „Nachwuchsblogger“ heutzutage sind – Leute, man bloggt zuallererst aus Spaß an der Sache und nicht, weil man vorrangig reich und fame werden will! Nein, es wird von einigen Leuten zudem ganz im Sinne des „Mein Pferd 2.0 Revival“ wieder mit Halbwahrheiten und angeblichem Wissen unter den Posts kommentiert, dass man sich fragt, ob sich irgendeine dieser Damen wirklich jemals mit dem Thema Selbständigkeit, Steuern und dergleichen beschäftigt hat. Ganz offensichtlich nicht. Man plappert wieder nur nach, was man mal irgendwann irgendwo als Kommentar gelesen und aufgeschnappt hat. STOP! Hört auf mit diesem Mist! Es kann nicht sein, dass ihr offenen Auges ins Verderben rennt und andere auch noch dabei mitnehmt. Denn der Fiskus, also das Finanzamt, kennt bei sowas keinen Spaß! Schon gar nicht, wenn einer sagt „Hab ich ja alles nicht gewusst.“ Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und die kann im worst case Existenzen killen! Deswegen: informiert euch bitte richtig und rechtzeitig! Es gibt auch noch andere Dinge zu beachten außer wie man ein Media Kit erstellt oder ab wann eine Kooperationsanfrage bei Unternehmen sinnvoll ist. Gesetze sind nicht dazu da, sie ins Bücherregal zu stellen und freundlich zu ignorieren, nur weil man meint, als Blogger über allem erhaben zu sein. SEID. IHR. NICHT! So, genug des erhobenen Zeigefingers. Hier also mal „echte“ Tipps von einer „echten“ Bloggerin, die weiß, wie’s geht.

 

Blogger mit Kooperationen sind selbstständig Arbeitende!

 

Verabschiedet euch mal bitte als allererstes von dem Gedanken, dass Unternehmen nur Kooperationen mit Bloggern machen, weil sie euch und euer Pferd so toll finden. Eine Kooperation, oft auch gern unter dem Deckmäntelchen eines „Sponsorings“ ist zu 99,9% ein Werbejob. Also ein Job, eine Arbeit mit Rechten und Pflichten. Und sobald ihr diese eingeht, ohne bei dem jeweiligen Unternehmen fest angestellt zu sein, arbeitet ihr für dieses Unternehmen quasi auf Selbständigen-Basis. Und ja, das gilt auch für minderjährige Blogger. Für das Unternehmen ist es eine Form, Werbung für sich und seine Produkte zu machen und dabei eine möglichst breite Masse anzusprechen. Nichts anderes. Und für eine Selbständigkeit braucht man was? Richtig: ein angemeldetes Gewerbe!

 

Erst das Gewerbe, dann das Vergnügen!

 

Sobald ihr also die Absicht habt, einen Werbejob in Form einer Kooperation einzugehen, also etwas damit zu verdienen oder Produkte „umsonst“ bzw. gegen entsprechende Posts zu bekommen, seid ihr per Gesetz verpflichtet, ein Gewerbe anzumelden. Die Bestimmungen stehen in § 14 und 15 GewO. Sobald ihr also die Absicht habt, Einnahmen zu generieren, liegt eine so genannte Gewinnerzielungsabsicht vor und infolgedessen seid ihr zur Gewerbeanmeldung verpflichtet. Selbst wenn ihr noch gar keine tatsächlichen Einnahmen oder einen Gewinn erwirtschaftet oder überhaupt eine Kooperation habt! Die Absicht reicht schon aus! Einnahmen sind übrigens auch die vermeintlichen Gratisprodukte oder Press Samples, sobald sie einen regulären Verkaufswert von 10 € übersteigen und sobald ihr sie für euch behalten könnt. Sie sind im Steuerrecht so genannte „Sachbezüge“. Übrigens könnt ihr auch nicht argumentieren, dass ihr ja nur „privat“ auf Instagram oder dergleichen unterwegs wärt und gar keinen Blog in Form einer Website habt. Wo/wie ihr euern Bloggerjob macht und somit eure Einnahmen generiert, ist dem Gesetzgeber herzlich egal. Ihr könntet euch auch draußen auf die Straße stellen und Flyer mit Rabattcodes eurer Kooperationspartner verteilen.

 

Aber alles halb so wild: Die Gewerbeanmeldung geht mittlerweile vielerorts auch schon online. Schaut mal auf der Homepage eurer Stadt oder eures Wohnorts. Viele Gemeinden bieten das an. Ansonsten dauert die Gewerbeanmeldung auf dem Amt aber auch maximal 10 Minuten und kostet irgendwas zwischen 20 und 40 €. Mit der Anmeldung seid ihr schonmal auf der sicheren Seite, denn wenn das Gewerbeamt herausfindet, dass ihr selbständig arbeitet ohne Gewerbeschein, kann es für euch teuer werden!

 

Gewerbesteuer, IHK-Beitrag, Umsatzsteuer, Einkommenssteuer  – was gilt für mich?

 

Kurz nachdem ihr nun das Gewerbe angemeldet habt, flattern diverse Briefchen ins Haus. Die IHK schickt einen Fragebogen, das Gewerbeamt will Infos von euch und natürlich das Finanzamt auch. Keine Sorge, die wollen euch nichts Böses: diese Fragebögen sind dazu da herauszufinden, ob ihr von gewissen Sachen zunächst befreit seid oder nicht. Denn wie einige schon richtig bemerkt haben, gibt es gewisse Freigrenzen.

 

Dazu zunächst ein kleiner Exkurs, da viele gerne mal die Begriffe Umsatz/Einnahmen/Ertrag und Gewinn durcheinanderhauen: Umsatz, auch Einnahmen bzw. Ertrag genannt, sind erstmal alle Beträge, die euch aus eurem Bloggerjob zufließen (auch die oben genannten Sachbezüge). Beispielsweise das Honorar für einen Blogpost, die Provision für Affiliate-Links oder Rabatt-Codes, das Gratisticket zum CHIO oder ein Goodie Bag…. Gewinn ist das, was übrigbleibt, sobald ihr eure Ausgaben, die ihr für eure Selbständigkeit habt von den erzielten Einnahmen abzieht.

 

Wer anfängt als Blogger zu arbeiten, wird in den ersten Jahren erstmal nicht so viel damit verdienen. Somit könnt ihr zunächst von der Kleinunternehmer-Regelung des Steuerrechts profitieren. Die Kleinunternehmer-Regelung nach § 19 UstG soll Geschäftsleuten mit geringen Jahresumsätzen das Leben erleichtern: Sie brauchen sich nicht um die Feinheiten des komplizierten Umsatzsteuerrechts zu kümmern. Anspruch auf den Kleinunternehmer-Status habt ihr, wenn euer Umsatz

  • im Vorjahr nicht über 22.000 € (bis 2019: 17.500 €) gelegen hat
  • UND im laufenden Jahr voraussichtlich nicht mehr als 50.000 € betragen wird.

 

Erst wenn ihr also über einen Jahresumsatz von insgesamt 50.000 € kommt, müsst ihr euch näher mit dem Thema Umsatzsteuer beschäftigen. Die Nutzung der Kleinunternehmer-Regelung beantragt ihr ganz einfach über den Fragebogen zur steuerlichen Erfassung, den ihr in der Regel vom Finanzamt automatisch zugeschickt bekommt, sobald euer Gewerbe angemeldet ist.

 

Als Gewerbetreibender seid ihr automatisch Mitglied bei der IHK und seid damit auch erstmal zur Zahlung des IHK-Beitrags verpflichtet. Dieser wird allerdings erst fällig, wenn eure Einnahmen (die IHK nennt dies „Ertrag“) jährlich 5.200 € überschreitet. Wer betragsmäßig drüber kommt, muss dann einen nach Einnahmen gestaffelten Beitrag zahlen. Nähere Infos dazu gibt’s bei eurer zuständigen IHK. Die Mitgliedschaft bei der IHK ist übrigens eine Zwangsmitgliedschaft. Ihr könnt diese nicht kündigen. Sie entsteht automatisch mit der Gewerbeanmeldung und endet erst, wenn ihr euer Gewerbe wieder abmeldet.

 

Und was ist mit der Einkommenssteuer? Sobald ihr arbeiten geht oder selbständig arbeitet, seid ihr generell erstmal zur Abgabe einer Einkommenssteuererklärung verpflichtet. Die genauen Vorschriften stehen in § 46 EstG. Das heißt, abgeben müsst ihr die Erklärung so oder so. Ob ihr dann tatsächlich Einkommensteuer auf eure Einnahmen aus selbstständiger Arbeit als Blogger zahlen müsst, hängt natürlich davon ab, wie viel ihr insgesamt im Jahr verdient habt, also wie hoch eure Gesamteinkünfte waren. ACHTUNG! Zu den steuerlichen Einkünften zählen aber auch eure Gehälter aus nicht-selbständiger Arbeit, also wenn ihr irgendwo bei einer Firma arbeiten geht oder einen Nebenjob habt!

 

Ihr müsst also zusammenrechnen, wie hoch alle eure (Brutto-)Einkünfte zusammen in dem jeweiligen Jahr waren. Bleibt ihr unter dem Freibetrag (so genannte Steuerfreigrenze) von 9.000 €, müsst ihr keine Einkommenssteuer zahlen. Alles was wertmäßig darüber hinaus geht, wird aber entsprechend vom Finanzamt versteuert. Wie hoch diese Steuer dann tatsächlich ist, hängt natürlich von der jeweiligen Höhe eurer Einkünfte ab, denn die Steuersätze sind gestaffelt. Im Internet werden aber von Bundesfinanzamt entsprechende Steuer-Grundtabellen veröffentlicht. Dort könnt ihr nachsehen.

 

Als Gewerbetreibende müsst ihr zusammen mit der Einkommenssteuererklärung dann noch die so genannte Einnahmen-Überschuss-Rechnung EÜR abgeben. Dort müsst ihr alle eure Einnahmen und Ausgaben als Blogger angeben und so den Gewinn aus eurer Bloggertätigkeit ermitteln. Gerade in der Anfangszeit kann es sein, dass man z.B. in den ersten Jahren einen Verlust erzielt. Der wird natürlich nicht besteuert. Aber nochmal ACHTUNG: wer mehrere Jahre nacheinander nur Verluste mit seinem Gewerbe macht, bei dem klopft irgendwann das Finanzamt an die Tür und wirft ihm so genannte „steuerliche Liebhaberei“ vor und bittet letztendlich doch zu Kasse. Man sollte es also mit dem Verlustmachen nicht übertreiben!

 

Übrigens kommt zur Einkommenssteuer ja auch immer noch der Solidaritätszuschlag (Soli) dazu. Am besten lasst ihr euch zu diesem ganzen Thema Einkommenssteuer von einem Steuerberater beraten, denn es gibt so einige Stolpersteine bei dieser Sache!

 

Zu guter Letzt wäre da noch die Gewerbesteuer. Manche glauben, Bloggen gehört zu den freien Berufen, denn auf die muss man keine Gewerbesteuer zahlen. Das stimmt aber so nicht ganz. Sobald jemand Geld oder Sachbezüge für Werbung auf seinem Blog bekommt, gelten diese als gewerbliche Einnahmen und das Thema Gewerbesteuer kommt zum Tragen. Prinzipiell seid ihr ab dem Moment, an dem ihr euer Gewerbe angemeldet habt, auch gewerbesteuerpflichtig. Aber auch hier gibt es einen Freibetrag, nämlich in Höhe von 24.500 € Gewinn pro Kalenderjahr. Erst wenn euer Gewinn aus eurer Bloggertätigkeit diesen Betrag übersteigt, müsst ihr Gewerbesteuern zahlen.

 

Und was ist mit den Sozialversicherungen?

 

Das kommt drauf an. Wenn ihr nur nebenbei selbständig seid und ansonsten (wie ich) normal arbeiten geht, zahlt ihr über euren normalen Angestellenjob gemeinsam mit eurem Arbeitgeber ja schon in die regulären Sozialversicherungen (Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung, Krankenversicherung) ein. Ihr könnt in diesem Fall, wenn ihr wollt, noch freiwillig etwas aus euren Einkünften als selbständiger Blogger beisteuern, müsst aber nicht. Anders verhält es sich, wenn ihr nicht mehr über eure Eltern mitversichert und ausschließlich selbständig als Blogger seid. Hier profitiert ihr von der Entscheidung des Bundessozialgerichts, dass ihr euch als Blogger über die Künstlersozialkasse versichern könnt. Die Künstlersozialkasse ist eine gesetzlich geregelte Form der Krankenversicherung und Rentenversicherung speziell für freiberufliche Künstler, Journalisten und andere selbstständige "Kreative". Das Besondere: Einen Teil der Beiträge bestreitet der Staat bzw. wird aus Pflichtabgaben aller Auftraggeber bezahlt. Den anderen Teil steuert ihr dazu bei. Genauere Infos dazu lest ihr hier* nach.

 

So ihr lieben angehenden Bloggerleute und „Reitsport-Influencer“! Ich hoffe, ich konnte damit etwas Licht ins Dunkel bringen und zumindest eine kleine Hilfestellung geben. Wie ihr sehen könnt, ist es auch als Reitsportblogger nicht einfach mit der Gratis-Schabracke getan. Sobald man beschließt, Kooperationen eingehen zu wollen, rollen eine ganze Menge Themen auf einen zu, mit denen es sich zu beschäftigen gilt. Und bitte tut euch selbst einen Gefallen und verschließt nicht Augen und Ohren davor und denkt, ihr könnt heimlich einfach nur die Kooperationen abstauben und glücklich sein. Als Blogger ist man immer ein Stück weit sichtbar und gläsern und es gibt immer einen, der euch nicht leiden kann. Und eh ihr euch’s verseht, wurdet ihr schon von jemandem beim Finanzamt oder Gewerbeamt angeschwärzt und auf einmal bekommt ihr da so nette Liebebriefchen mit „Nachzahlung“ oder gar „Strafzahlung“ von den Ämtern ins Haus. Muss nicht sein, oder? Es ist eben doch nicht immer alles so einfach und shiny und toll, wie ihr euch das vorstellt und wie es von den Insta-Sternchen propagiert wird. Bloggen als Business ist mehr als nur Rabattcodes in Instastories raushauen oder fröhlich neue Kollektionen vorstellen. Das ist nur eine Seite der Medaille. Das ganze „Hintendran“ ist viel komplexer und man kann eine Menge falsch machen. Überlegt euch also bitte im Vorfeld gut, ob ihr dem allem auch gewachsen seid! Und verlasst euch bitte nicht auf irgendwelche Halbwahrheiten, die ihr in irgendwelchen Kommentaren aufschnappt, sondern setzt euch bitte selbst hin und informiert euch richtig bei den offiziellen Quellen.

 

Falls euch einige der Themen im Speziellen interessieren, lasst es mich wissen. Dann schreibe ich dazu gern gesonderte Beiträge, wo ich nochmal näher auf die Themen eingehen kann.

 

Gern geschehen!

 

Zur Info: Dieser Beitrag erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit, Fehlerfreiheit oder juristische Korrektheit. Ich kann nur meine Erfahrungen und mein Wissen weitergeben. Ich bin weder Jurist noch Steuerberater, habe aber einige Semester Recht, darunter auch Steuerrecht studiert und natürlich habe ich für meinen Blog auch ein Gewerbe angemeldet und somit diese ganzen Prozeduren schon hinter mir. Insofern kenne ich zumindest die wichtigsten einschlägigen Bestimmungen dazu, kann aber natürlich darüber hinaus zu individuellen Einzelfällen nichts sagen. Wenn ihr euch unsicher seid, konsultiert bitte einen Rechts- bzw. Steuerexperten.

 

 

 

*Dies ist ein freiwillig gesetzter Link auf eine Website mit weitergehenden Informationen zu dem genannten Thema. Es handelt sich nicht um einen Affiliate- oder Werbelink.

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Kommentare: 3
  • #1

    Sandra (Donnerstag, 13 Februar 2020 19:30)

    Hallo Julia! Vielen Dank für diesen tollen Bericht! Gerade für Blog-Anfänger ist oft noch alles sehr undurchsichtig. Der Beitrag hat mir auf jeden Fall schon sehr weiter geholfen.

  • #2

    Lars (Donnerstag, 17 Februar 2022 20:27)

    Hallo,

    Interessanter Beitrag. Hat mir etwas weiter geholfen. Bin aktuell dabei ein Gewerbe als Blogger anzumelden. Wobei ich aktuell noch nicht weiß ob ich auch in den kommenden Monaten Einnahmen haben werde.

    Ob das Sinn macht? Kommen denn noch weitere Kosten auf einen zu?

  • #3

    Julia's ReiterBlog (Freitag, 18 Februar 2022 10:53)

    Hallo Lars,

    wenn Du Deinen Blog erstmal nur nebenbei als "Kleinunternehmer" (siehe oben) führst, kommen nach der Gewerbeanmeldung erstmal keine weiteren Kosten auf Dich zu. Bis auf Deine normalen laufenden Betriebsausgaben für den Blog. Zudem kannst Du die Kosten für die Anmeldung ja auch als Betriebsausgabe bei der Steuererklärung geltend machen. Das schmälert im Endeffekt Deine Steuerlast, das ist ja dann wiederum auch nicht verkehrt. Erst wenn man über die oben genannten Freigrenzen kommt, muss man ggf. IHK-Beitrag, Gewerbesteuer usw zahlen, aber das ist bei den meisten Bloggern ja eher nicht der Fall. Natürlich kann es vorkommen, dass man mal ein paar Monate keine Einnahmen hat. Dennoch ist man mit der Gewerbeanmeldung auf jeden Fall auf der sicheren Seite, also macht das schon Sinn.

    Viel Erfolg weiterhin!
    Julia